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Zugriffsschutzeinstellungen

Was sind Zugriffsschutzeinstellungen?

Anwendungen, die in Adobe Flash Player ausgeführt werden, möchten möglicherweise auf die Kamera und/oder das Mikrofon Ihres Computers zugreifen. Mit den Zugriffsschutzeinstellungen können Sie angeben, ob Sie Anwendungen von einer bestimmten Website einen solchen Zugriff gestatten. Beachten Sie, dass der Zugriff nicht von Adobe, sondern von der Person oder Firma angefordert wird, von der die von Ihnen verwendete Anwendung erstellt wurde (es sei denn, die Anwendung, die Zugriff auf Ihre Kamera oder Ihr Mikrofon wünscht, wurde von Adobe erstellt). Im oben angezeigten Dialogfeld steht [Website] für den Namen der Person oder Firma, die Zugriff auf Ihren Computer anfordert.

Die Person oder Firma, die den Zugriff wünscht, trägt die Verantwortung dafür, Ihnen zu erklären, warum der Zugriff benötigt wird und zu welchem Zweck Audio oder Video bei Ihnen eingesetzt werden soll. Sie sollten die Datenschutzrichtlinien der Person oder Firma kennen, die den Audio- oder Videozugriff wünscht. Lesen Sie beispielsweise die Datenschutzrichtlinien von Adobe. Wenn Sie Informationen zu den Datenschutzrichtlinien einer Firma wünschen, wenden Sie sich an die Website, die den Zugriff anfordert.

Es ist wichtig zu wissen, dass dieses Einstellungsbedienfeld zwar zu  Flash Player gehört, dass Audio und Video jedoch von einer Anwendung verwendet werden, die von einem Drittanbieter erstellt wurde. Adobe übernimmt keinerlei Verantwortung für die Zugriffsschutzrichtlinien von Drittanbietern, für Aktionen von Drittanbieterfirmen bei der Erfassung von Audio oder Video auf Ihrem Computer oder für die Verwendung derartiger Daten oder Informationen durch derartige Firmen.

Was geschieht, wenn ich „Zulassen“ wähle?

Wenn Sie „Zulassen“ wählen, kann die Anwendung aufnehmen, was Ihre Kamera und Ihr Mikrofon erfassen, bis Sie die Anwendung schließen.

Mit der Anwendung können Video und Audio als Broadcastübertragung an andere Personen gesendet werden, die dieselbe Anwendung wie Sie ausführen, z. B. während einer interaktiven Besprechung. Mit der Anwendung können Video und Audio auch zur späteren Verwendung aufgezeichnet werden, damit die Aufnahmen später für eine Person, die nicht an der Besprechung teilnehmen konnte, wiedergegeben werden können.

Video und Audio können mit der Anwendung jedoch auch ausschließlich für Sie zugänglich gemacht werden, beispielsweise damit Sie selbst überprüfen können, wie Sie beim Vorlesen einer Rede aussehen und klingen. In diesem Fall werden Video und Audio von der Anwendung nicht in einer Broadcastübertragung gesendet oder aufgezeichnet, sondern einfach zeitgleich (live) wiedergegeben.

Wie unter Was sind Zugriffsschutzeinstellungen? bereits erläutert, muss die Website, die den Zugriff anfordert, angeben, warum der Zugriff benötigt wird und welche Verwendung für Audio bzw. Video geplant ist. Dazu gehört z. B. die Beantwortung folgender Fragen: Werden die Aufnahmen aufgezeichnet oder stehen sie nur zeitgleich (live) zur Verfügung? Wer wird im Falle einer Aufzeichnung in Zukunft Zugriff darauf haben? Werden sie nach einer bestimmten Zeit gelöscht? Jeder, der Audio- bzw. Videozugriff wünscht, sollte in seinen Datenschutzrichtlinien diese Art von Fragen beantworten.

Was geschieht, wenn ich „Verweigern“ wähle?

Wenn Sie „Verweigern“ wählen, erhält die Anwendung keinen Zugriff auf Ihre Kamera bzw. Ihr Mikrofon. Die Anwendung wird weiterhin ausgeführt, funktioniert jedoch möglicherweise nicht wie vorgesehen. Möglicherweise erhalten Sie auch die Meldung, dass die Anwendung nur dann weiterhin ausgeführt werden kann, wenn Sie den Zugriff zulassen. In diesem Fall können Sie entweder den Zugriff zulassen oder die Anwendung beenden.

Was bedeutet die Option „Speichern“?

Wenn Sie die Option „Speichern“ aktivieren, wird Ihre Auswahl, den Zugriff zuzulassen oder zu verweigern, nicht nur auf die aktuell aktive Anwendung, sondern auf alle Anwendungen von dieser Website angewendet. Das heißt, Sie werden von Flash Player nicht erneut gefragt, ob Sie den Zugriff auf Ihre Kamera und Ihr Mikrofon durch Anwendungen von dieser Website zulassen möchten.

Wenn Sie die Option „Speichern“ nicht aktivieren, ist Ihre Auswahl, den Zugriff zuzulassen oder zu verweigern, nur gültig, solange die jeweilige Anwendung ausgeführt wird. Das heißt, wenn Sie dieselbe Anwendung erneut oder eine andere Anwendung von dieser Website ausführen, werden Sie von Flash Player erneut gefragt, ob Sie den Zugriff auf Ihre Kamera und Ihr Mikrofon zulassen oder verweigern.

Wie kann ich dieses Bedienfeld erneut anzeigen, um die Zugriffsschutzeinstellungen zu ändern?

Sie können die Zugriffsschutzeinstellungen ändern, wenn Sie z. B. die Option „Speichern“ gewählt haben, aber danach Ihre Meinung über das Zulassen oder Verweigern des Zugriffs geändert haben. So rufen Sie das Bedienfeld „Zugriffsschutz“ erneut auf:

  1. Klicken Sie mit der rechten Maustaste (Windows) bzw. bei gedrückter Ctrl-Taste (Macintosh) auf das Fenster der Anwendung, während sie aktiv ist.
  2. Wählen Sie im Kontextmenü die Option „Einstellungen“ und klicken Sie dann auf die Registerkarte „Zugriffsschutz“.

Die Registerkarte „Zugriffsschutz“ wird nicht angezeigt, sodass ich dieses Bedienfeld nicht aufrufen kann.

Wenn Ihr Computer oder Ihr Gerät Audio- oder Videoaufnahmen mit Flash Player nicht unterstützt, wird dieses Bedienfeld nicht angezeigt, weil Sie den Zugriff dann nicht zulassen oder verweigern müssen.