
Anwendungen, die mit Macromedia Flash von Adobe erstellt wurden, wünschen möglicherweise Zugriff auf die Kamera und/oder das Mikrofon an Ihrem Computer. Mit den Zugriffsschutzeinstellungen können Sie angeben, ob Sie Anwendungen von einer bestimmten Website einen derartigen Zugriff erlauben möchten. Beachten Sie, dass der Zugriff von der Person oder Firma angefordert wird, von der die von Ihnen verwendete Anwendung erstellt wurde, nicht von Adobe (es sei denn, die Anwendung, die Zugriff auf Ihre Kamera oder Ihr Mikrofon wünscht, wurde von Adobe erstellt). In dem oben angezeigten Dialogfeld steht [Website] für den Namen der Person oder Firma, die Zugriff auf Ihren Computer anfordert.
Die Person oder Firma, die den Zugriff wünscht, ist dafür zuständig, Ihnen zu erklären, warum der Zugriff benötigt wird und welche Verwendung sie für Audio oder Video plant. Sie sollten die Zugriffsschutzrichtlinien der Person oder Firma kennen, die den Audio- oder Videozugriff wünscht. Beispielsweise können Sie die Zugriffsschutzrichtlinien von Adobe auf www.adobe.com/go/privacy_de einsehen. Wenn Sie Informationen zu den Zugriffsschutzrichtlinien wünschen, wenden Sie sich an die Website, die den Zugriff anfordert.
Es ist wichtig zu verstehen, dass dieses Einstellungsbedienfeld zwar zu Adobe Flash Player gehört, dass Audio und Video jedoch von einer Anwendung verwendet werden, die von einem Drittanbieter erstellt wurde. Adobe übernimmt keinerlei Verantwortung für die Zugriffsschutzrichtlinien von Drittanbietern, für Aktionen von Drittanbieterfirmen bei der Erfassung von Audio oder Video auf Ihrem Computer oder für die Verwendung derartiger Daten oder Informationen durch derartige Firmen.
Wenn Sie Zulassen wählen, kann die Anwendung aufnehmen, was Ihre Kamera und Ihr Mikrofon erfassen, bis Sie die Anwendung schließen.
Mit der Anwendung können Video und Audio als Broadcastübertragung an andere Personen gesendet werden, die dieselbe Anwendung wie Sie ausführen, z. B. während einer interaktiven Besprechung. Mit der Anwendung können Video und Audio auch zur späteren Verwendung aufgezeichnet werden, z. B. damit die Aufnahmen später für eine Person, die nicht an der Besprechung teilnehmen konnte, wiedergegeben werden können.
Video und Audio können mit der Anwendung jedoch auch ausschließlich für Sie zugänglich gemacht werden, z. B. damit Sie selbst überprüfen können, wie Sie beim Verlesen einer Rede aussehen und klingen. In diesem Fall werden Video und Audio von der Anwendung nicht in einer Broadcastübertragung gesendet oder aufgezeichnet, sondern einfach zeitgleich (live) wiedergegeben.
Wie im Abschnitt unter Was sind Zugriffsschutzeinstellungen? bereits erläutert, muss die Website, die den Zugriff anfordert, angeben, warum der Zugriff benötigt wird und welche Verwendung für Audio bzw. Video geplant ist. Dazu gehört z. B. die Beantwortung folgender Fragen: Werden die Aufnahmen aufgezeichnet oder stehen sie nur zeitgleich (live) zur Verfügung? Wer wird im Falle einer Aufzeichnung in Zukunft Zugriff darauf haben? Werden sie nach einer bestimmten Zeit gelöscht? Jeder, der Audio- bzw. Videozugriff wünscht, sollte in seinen Zugriffsschutzrichtlinien Angaben zu dieser Art von Fragen machen.
Wenn Sie Verweigern wählen, erhält die Anwendung keinen Zugriff auf Ihre Kamera bzw. Ihr Mikrofon. Die Anwendung wird weiterhin ausgeführt, funktioniert jedoch möglicherweise nicht wie vorgesehen. Möglicherweise erhalten Sie auch die Meldung, dass die Anwendung nur dann weiterhin ausgeführt werden kann, wenn Sie den Zugriff zulassen. In diesem Fall können Sie entweder den Zugriff zulassen oder die Anwendung beenden.
Wenn Sie die Option Speichern aktivieren, wird Ihre Auswahl, den Zugriff zuzulassen oder zu verweigern, nicht nur auf die aktuell aktive Anwendung, sondern auf alle Anwendungen von dieser Website angewendet. Das heißt, Sie werden von Flash Player nicht erneut gefragt, ob Sie den Zugriff auf Ihre Kamera und Ihr Mikrofon durch Anwendungen von dieser Website zulassen möchten.
Wenn Sie die Option Speichern nicht aktivieren, ist Ihre Auswahl, den Zugriff zuzulassen oder zu verweigern, nur gültig, solange die jeweilige Anwendung ausgeführt wird. Das heißt, wenn Sie dieselbe Anwendung erneut oder eine andere Anwendung von dieser Website ausführen, werden Sie von Flash Player erneut gefragt, ob Sie den Zugriff auf Ihre Kamera und Ihr Mikrofon zulassen oder verweigern.
Wenn Sie auf Erweitert klicken, wird eine Seite mit einer Beschreibung des Einstellungsmanagers von Adobe Flash Payer geöffnet. Mit dem Einstellungsmanager können Sie den Zugriffsschutz entweder global (für alle Websites) oder für jede der von Ihnen bereits besuchten Websites einzeln festlegen. Mit den hier festgelegten Einstellungen können Sie beispielsweise verhindern, dass Websites Zugriff auf Ihre Kamera oder Ihr Mikrofon erhalten oder auch nur anfordern können.
Sie können die Zugriffsschutzeinstellungen ändern, wenn Sie z. B. die Option Speichern gewählt haben, aber danach Ihre Meinung über das Zulassen oder Verweigern des Zugriffs geändert haben. So rufen Sie das Bedienfeld Zugriffsschutz erneut auf:
Wenn Ihr Computer oder Ihr Gerät Audio- oder Videoaufnahmen mit Flash Player nicht unterstützt, wird dieses Bedienfeld nicht angezeigt, weil Sie den Zugriff dann nicht zuzulassen oder zu verweigern brauchen.